Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Für alle Verträge gelten ausschließlich unsere AGB, andere Bedingungen unserer Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Mit Akzeptanz unserer Auftragsbestätigung gelten unsere AGB als angenommen. Die ausschließliche Geltung unserer AGB, in der jeweils gültigen Fassung, wird hiermit auch für den Abschluss künftiger Geschäfte mit dem Käufer vereinbart.

UMFANG DER LIEFERPFLICHT

1. Unsere Angebote und Preislisten gelten stets unverbindlich und freibleibend, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

2. Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen wie Fotomontagen, Entwürfe, Zeichnungen sind annähernd maßgebend, sofern sie nicht als ausdrücklich verbindlich bezeichnet sind. Sie stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Die Werbewerkstatt behält sich kleinere Konstruktions- und Formveränderungen vor, die keinerlei Einfluss auf Funktion und Gesamterscheinung des Kaufgegenstandes haben.

3. Das Urheberrecht und geistige Eigentum an Entwürfen, Zeichnungen und Unterlagen behalten wir uns vor.

4. Aufträge gelten erst nach schriftlicher Bestätigung als angenommen. Telefonische und mündliche Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich

5. Bestehen gegenüber der WERBEWERKSTATT größere Forderungen, sind wir nicht verpflichtet, vor Zahlungsausgleich weitere Bestellungen auszuliefern.

6. Sollte eine Auftragsabwicklung mit umfangreichen Vorleistungen verbunden sein ,kann hierfür eine angemessene Vorauszahlung vereinbart werden.

PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Unsere Preise gelten, sofern nicht anderes vereinbart, ab Werk. Fracht- und Verpackungs- Kosten werden im Rahmen des Vertragsabschlusses gesondert geregelt.

1. Sofern nicht anders vereinbart, besitzen unsere Angebote eine Gültigkeit von 3 Monaten. Danach behalten wir uns eine Erhöhung von kalkulierten Festpreisen oder Listenpreisen vor, falls gestiegene Materialkosten, Preis- oder Lohnkosten dies nötig machen.

2. Musterlieferungen erfolgen nur gegen Barzahlung und können gegebenenfalls auf Folge- aufträge angerechnet werden.

3. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Fertigstellung. Dabei gelten generell folgende Konditionen:

Bei Erstkunden sind Rechnungen entweder per Vorkasse, Barzahlung oder Nachnahme zu begleichen.

Wartungsaufträge sind generell sofort, ohne Abzug zahlbar, Rechnungen für alle anderen Leistungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Ausstellung abzüglich 2 % Skonto, ansonsten innerhalb von 20 Tagen netto zu zahlen.

Die Zahlung hat so zu erfolgen, dass der vereinbarte Betrag spätestens zum Fälligkeitsdatum zur Verfügung steht.

4. Ab Beginn der Verzugsfrist behalten wir uns vor, 7 % Verzugszinsen zu erheben.

EIGENTUMSVORBEHALT

Unsere Lieferung erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über , wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus unseren Warenlieferungen getilgt hat. Die Werbewerkstatt übernimmt keine Verantwortung für die erstellten Grafiken und Entwürfe oder Markenrechtsverletzung.
Die alleinige Verantwortung / Rechtspflicht bei einer Veröffentlichung liegt auf Kundenseite.

LIEFERFRIST

Die Lieferfrist tritt in Kraft nach schriftlicher Auftragsbestätigung und nach Abschluss aller notwendiger Korrekturen.

Sie ist unverbindlich, Ansprüche wegen überschreitung unverbindlicher Liefertermine bestehen nicht. Bei Nichteinhaltung der Lieferfristen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen in der eigenen Werkstatt oder bei Lieferanten sind wir von der Lieferfrist befreit. Für den Fall eines Lieferverzuges ist uns eine angemessene Nachfrist zu gewähren.

GEFAHRENÜBERGANG

Die Gefahr an dem Liefergegenstand geht mit Verlassen unseres Betriebes bzw. der übergabe an den Spediteur oder Frachtführer auf den Käufer Über.
Dies gilt auch dann, wenn die Ware frachtfrei oder durch eigene Leute und eigenen Fuhrpark geliefert wird.

GEWÄHRLEISTUNG

Generell hat der Kunde die erhaltenen Lieferung direkt auf etwaige Mängel zu überprüfen und unserem Hause direkt mitzuteilen.

Eine Garantie auf Montagearbeiten, die einen Zeitraum von 6 Monaten überschreitet, kann nicht gewährleistet werden.

Davon nicht betroffen sind Projekte, bei denen sich der Kunde ausdrücklich gegen unsere Montage- bzw. Planungsempfehlungen entscheidet.
In solchen Fällen können wir keine Gewährleistung auf die ausgeführten Arbeiten übernehmen.

NICHTZUSTANDEKOMMEN EINES VERTRAGES

Tritt der Kunde nach schriftlich erteiltem Auftrag zurück, behalten wir uns vor, entstandene Vorlaufkosten in Rechnung zu stellen.

ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dortmund.

Sollte eine Klausel dieser AGB nichtig sein, werden die anderen in ihrer Wirksamkeit nicht berührt.
In diesem Fall ist die Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzten, die dem gewünschten Zweck entspricht und rechtlich zulässig ist.

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